Regensburger Verbund für Werbeforschung (RVW)

Satzung

Die Geschäftsordnung des Regensburger Verbunds für Werbeforschung (RVW)

Art. 1: Name, Sitz, Geschäftsjahr des Verbunds

  1. Die Organisation trägt den Namen „Regensburger Verbund für Werbeforschung (RVW)“. Der Regensburger Verbund für Werbeforschung wurde im Sommer 2006 gegründet. Der Verbund ist an der Universität Regensburg angesiedelt.
  2. Rechtsform: Der Regensburger Verbund für Werbeforschung ist weder Verein noch Verband, sondern ein Zusammenschluss von interessierten Personen aus Werbeforschung und Werbepraxis.
  3. Der Regensburger Verbund für Werbeforschung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Art. 2: Zweck, Aufgaben, Mittel

  1. Der Regensburger Verbund für Werbeforschung hat den Zweck der interdisziplinären Erforschung der Werbung in – prinzipiell – all ihren Erscheinungsformen. Zentraler Gegenstand des RVW ist das Historische Werbefunkarchiv (HWA) der Universität Regensburg.
  2. Dem Regensburger Verbund für Werbeforschung stehen keine Mittel zur Verfügung.

Art. 3: Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft im Regensburger Verbund für Werbeforschung setzt einschlägige Kenntnisse in Werbeforschung oder -praxis voraus und die Bereitschaft, sich inhaltlich-thematisch einzubringen. Anträge auf Mitgliedschaft müssen schriftlich an den Sprecher des RVW gestellt werden. Über die Aufnahme in den RVW entscheiden der Sprecher/in und stellvertretende/r Sprecher/in.
  2. Mitgliedsbeiträge werden nicht erhoben.
  3. Die Mitgliedschaft kann jederzeit beim Sprecher des Verbunds schriftlich gekündigt werden.
  4. Bei Verstoß gegen den Zweck des Verbunds und bei Schädigung des Ansehens des RVW können Mitglieder ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung.

Art. 4: Organe des Verbunds

Organe des Verbunds sind:

  1. Der Sprecher
  2. Die Mitgliederversammlung

Art. 5: Der Sprecher

  1. Die Mitgliederversammlung wählt in direkter und geheimer Wahl aus ihrer Mitte eine/n Sprecher/in sowie eine/n stellvertretende/n Sprecher/in für die Dauer von zwei Jahren. Wiederwahl ist möglich. Scheiden Sprecher/in und/oder stellvertretende Sprecher/in vorzeitig aus, so ist eine Mitgliederversammlung zur Durchführung einer Ersatzwahl einzuberufen. Der Sprecher/Die Sprecherin kann zu seiner/ihrer Entlastung eine weitere Person zur Wahrnehmung von Geschäftsführungsaufgaben bestellen.
  2. Aufgaben des Sprechers/der Sprecherin sind:
    1. Vertretung des Verbunds nach außen und innerhalb der Universität
    2. Einberufung und Leitung von Sitzungen der Mitgliederversammlung
    3. Information der Mitglieder über laufende Projekte und Aktivitäten des Verbunds
    4. Bestätigung der Aufnahme bzw. des Ausschlusses von Verbundsmitgliedern

Art. 6: Die Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung des Regensburger Verbunds für Werbeforschung wird mindestens zweimal jährlich einberufen. In der Regel finden die Sitzungen des RVW in der Vorlesungszeit statt
  2. Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt mit einer Frist von wenigstens einer Woche durch E-Mail oder auf dem Postweg.
  3. Aufgaben der Mitgliederversammlung: Die Mitgliederversammlung beschließt über Projekte und Aktivitäten des RVW sowie über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern. Die Mitgliederversammlung wählt Sprecher/in und stellvertretende/n Sprecher/in des RVW.
  4. Die Mitgliederversammlung ist immer beschlussfähig.

Art. 7: Änderung der Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung des Regensburger Verbunds für Werbeforschung kann nur mit einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder geändert werden.

Art. 8: Auflösung des Verbunds

Eine Auflösung des Regensburger Verbunds für Werbeforschung kann nur durch eine unter Angabe des Gegenstandes einberufene Mitgliederversammlung und mit 3/4-Mehrheit der Anwesenden sowie der schriftlich abgegebenen Stimmen der nicht anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

Art. 9: Inkrafttreten der Geschäftsordnung

Der Geschäftsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung des Regensburger Verbunds für Werbeforschung am 20. Juli 2009 in Regensburg zugestimmt.