Satzung
Die Geschäftsordnung des Regensburger Verbunds für Werbeforschung (RVW)
Art. 1: Name, Sitz, Geschäftsjahr des Verbunds
- Die Organisation trägt den Namen „Regensburger Verbund für Werbeforschung (RVW)“. Der Regensburger Verbund für Werbeforschung wurde im Sommer 2006 gegründet. Der Verbund ist an der Universität Regensburg angesiedelt.
- Rechtsform: Der Regensburger Verbund für Werbeforschung ist weder Verein noch Verband, sondern ein Zusammenschluss von interessierten Personen aus Werbeforschung und Werbepraxis.
- Der Regensburger Verbund für Werbeforschung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Art. 2: Zweck, Aufgaben, Mittel
- Der Regensburger Verbund für Werbeforschung hat den Zweck der interdisziplinären Erforschung der Werbung in – prinzipiell – all ihren Erscheinungsformen. Zentraler Gegenstand des RVW ist das Historische Werbefunkarchiv (HWA) der Universität Regensburg.
- Dem Regensburger Verbund für Werbeforschung stehen keine Mittel zur Verfügung.
Art. 3: Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft im Regensburger Verbund für Werbeforschung setzt einschlägige Kenntnisse in Werbeforschung oder -praxis voraus und die Bereitschaft, sich inhaltlich-thematisch einzubringen. Anträge auf Mitgliedschaft müssen schriftlich an den Sprecher des RVW gestellt werden. Über die Aufnahme in den RVW entscheiden der Sprecher/in und stellvertretende/r Sprecher/in.
- Mitgliedsbeiträge werden nicht erhoben.
- Die Mitgliedschaft kann jederzeit beim Sprecher des Verbunds schriftlich gekündigt werden.
- Bei Verstoß gegen den Zweck des Verbunds und bei Schädigung des Ansehens des RVW können Mitglieder ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung.
Art. 4: Organe des Verbunds
Organe des Verbunds sind:
- Der Sprecher
- Die Mitgliederversammlung
Art. 5: Der Sprecher
- Die Mitgliederversammlung wählt in direkter und geheimer Wahl aus ihrer Mitte eine/n Sprecher/in sowie eine/n stellvertretende/n Sprecher/in für die Dauer von zwei Jahren. Wiederwahl ist möglich. Scheiden Sprecher/in und/oder stellvertretende Sprecher/in vorzeitig aus, so ist eine Mitgliederversammlung zur Durchführung einer Ersatzwahl einzuberufen. Der Sprecher/Die Sprecherin kann zu seiner/ihrer Entlastung eine weitere Person zur Wahrnehmung von Geschäftsführungsaufgaben bestellen.
- Aufgaben des Sprechers/der Sprecherin sind:
- Vertretung des Verbunds nach außen und innerhalb der Universität
- Einberufung und Leitung von Sitzungen der Mitgliederversammlung
- Information der Mitglieder über laufende Projekte und Aktivitäten des Verbunds
- Bestätigung der Aufnahme bzw. des Ausschlusses von Verbundsmitgliedern
Art. 6: Die Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung des Regensburger Verbunds für Werbeforschung wird mindestens zweimal jährlich einberufen. In der Regel finden die Sitzungen des RVW in der Vorlesungszeit statt
- Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt mit einer Frist von wenigstens einer Woche durch E-Mail oder auf dem Postweg.
- Aufgaben der Mitgliederversammlung: Die Mitgliederversammlung beschließt über Projekte und Aktivitäten des RVW sowie über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern. Die Mitgliederversammlung wählt Sprecher/in und stellvertretende/n Sprecher/in des RVW.
- Die Mitgliederversammlung ist immer beschlussfähig.
Art. 7: Änderung der Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung des Regensburger Verbunds für Werbeforschung kann nur mit einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder geändert werden.
Art. 8: Auflösung des Verbunds
Eine Auflösung des Regensburger Verbunds für Werbeforschung kann nur durch eine unter Angabe des Gegenstandes einberufene Mitgliederversammlung und mit 3/4-Mehrheit der Anwesenden sowie der schriftlich abgegebenen Stimmen der nicht anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Art. 9: Inkrafttreten der Geschäftsordnung
Der Geschäftsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung des Regensburger Verbunds für Werbeforschung am 20. Juli 2009 in Regensburg zugestimmt.